سُوۡرَةُ النِّسَاء
وَءَاتُواْ
ٱلنِّسَآءَ صَدُقَـٰتِہِنَّ نِحۡلَةً۬ۚ فَإِن طِبۡنَ لَكُمۡ عَن شَىۡءٍ۬
مِّنۡهُ نَفۡسً۬ا فَكُلُوهُ هَنِيٓـًٔ۬ا مَّرِيٓـًٔ۬ا (٤) وَلَا
تُؤۡتُواْ ٱلسُّفَهَآءَ أَمۡوَٲلَكُمُ ٱلَّتِى جَعَلَ ٱللَّهُ لَكُمۡ
قِيَـٰمً۬ا وَٱرۡزُقُوهُمۡ فِيہَا وَٱكۡسُوهُمۡ وَقُولُواْ لَهُمۡ قَوۡلاً۬
مَّعۡرُوفً۬ا (٥) وَٱبۡتَلُواْ
ٱلۡيَتَـٰمَىٰ حَتَّىٰٓ إِذَا بَلَغُواْ ٱلنِّكَاحَ فَإِنۡ ءَانَسۡتُم
مِّنۡہُمۡ رُشۡدً۬ا فَٱدۡفَعُوٓاْ إِلَيۡہِمۡ أَمۡوَٲلَهُمۡۖ وَلَا
تَأۡكُلُوهَآ إِسۡرَافً۬ا وَبِدَارًا أَن يَكۡبَرُواْۚ وَمَن كَانَ
غَنِيًّ۬ا فَلۡيَسۡتَعۡفِفۡۖ وَمَن كَانَ فَقِيرً۬ا فَلۡيَأۡكُلۡ
بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ فَإِذَا دَفَعۡتُمۡ إِلَيۡہِمۡ أَمۡوَٲلَهُمۡ
فَأَشۡہِدُواْ عَلَيۡہِمۡۚ وَكَفَىٰ بِٱللَّهِ حَسِيبً۬ا (٦) لِّلرِّجَالِ
نَصِيبٌ۬ مِّمَّا تَرَكَ ٱلۡوَٲلِدَانِ وَٱلۡأَقۡرَبُونَ وَلِلنِّسَآءِ
نَصِيبٌ۬ مِّمَّا تَرَكَ ٱلۡوَٲلِدَانِ وَٱلۡأَقۡرَبُونَ مِمَّا قَلَّ
مِنۡهُ أَوۡ كَثُرَۚ نَصِيبً۬ا مَّفۡرُوضً۬ا (٧) وَإِذَا
حَضَرَ ٱلۡقِسۡمَةَ أُوْلُواْ ٱلۡقُرۡبَىٰ وَٱلۡيَتَـٰمَىٰ
وَٱلۡمَسَـٰڪِينُ فَٱرۡزُقُوهُم مِّنۡهُ وَقُولُواْ لَهُمۡ قَوۡلاً۬
مَّعۡرُوفً۬ا (٨) وَلۡيَخۡشَ
ٱلَّذِينَ لَوۡ تَرَكُواْ مِنۡ خَلۡفِهِمۡ ذُرِّيَّةً۬ ضِعَـٰفًا خَافُواْ
عَلَيۡهِمۡ فَلۡيَتَّقُواْ ٱللَّهَ وَلۡيَقُولُواْ قَوۡلاً۬ سَدِيدًا
(٩) إِنَّ
ٱلَّذِينَ يَأۡڪُلُونَ أَمۡوَٲلَ ٱلۡيَتَـٰمَىٰ ظُلۡمًا إِنَّمَا
يَأۡڪُلُونَ فِى بُطُونِهِمۡ نَارً۬اۖ وَسَيَصۡلَوۡنَ سَعِيرً۬ا (١٠)
Surah An-Nisa
Und
gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern
etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein
verbrauchen. (4) Und
gebt nicht den Schwachsinnigen euer Gut, das Allah euch zum Unterhalt
gegeben hat. Versorgt sie davon und kleidet sie und sprecht zu ihnen mit
freundlichen Worten. (5) Und
prüft die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und wenn ihr in
ihnen Vernunft wahrnehmt, so händigt ihnen ihr Gut aus. Und zehrt nicht
auf verschwenderisch und in Eile (in der Erwartung), daß sie nicht
großjährig würden. Und wer (als Vormund) reich ist, der soll sich
zurückhalten, und wer arm ist, der soll nach Billigkeit zehren. Und wenn
ihr ihnen ihr Gut aushändigt, laßt dies vor ihnen bezeugen. Es genügt
jedoch, daß Allah die Rechenschaft vornimmt. (6) Den
Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und
Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der
Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder
viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil. (7) Und
wenn bei der Teilung die Verwandten und die Waisen und die Armen
anwesend sind, so schenkt ihnen etwas davon und sprecht freundliche
Worte zu ihnen. (8) Und
fürchten sollen sich diejenigen, die, wenn sie schwache Nachkommen
hinterließen, für sie bangen würden; Allah sollen sie fürchten und
geziemende Worte sprechen. (9) Wahrlich,
diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren (in
Wirklichkeit) Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer
brennen. (10)
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